Re: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten?


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Abgeschickt von Uli am 11 Juli, 2006 um 12:06:36

Antwort auf: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten? von Nicole am 15 Juni, 2006 um 21:49:11:

: Keiner kennt sich hier in der Gemeinde aus, es heisst immer nur, die 6 m müssen eingehalten haben, ...

In der Gemeinde sollte man sich aber auskennen, insbesondere, was die Festsetzungen im Bebauungsplan angeht. Wenn die auf ihren 6 m bestehen, kann ich mir nur vorstellen, dass es im BPL eine Bestimmung gibt, die Nebengebäude außerhalb der festgelegten Bauräume verbietet. Oder eben, dass Nebengebäude grundsätzlich unzulässig sind. Fragen Sie da nochmal beim Bauamt nach bzw. schauen Sie sich den Bebauungsplan nochmal genau an (Textfestsetzungen).

Sie können aber dennoch versuchen, trotz Beschränkung im BPL eine Genehmigung zu erreichen. Stellen Sie einen Antrag auf Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan. Vielleicht erteilt die Gemeinde ja ihr Einvernehmen, dann hat alles seine Richtigkeit. Denn im unbeplanten Innenbereich wäre Ihr Vorhaben ja ohne Genehmigung möglich.

Hinter dem Link verbirgt sich noch der Vordruck für den Antrag. Evtl. Landkreis ändern...

Grüße
Uli



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