Kann Miteigentümer SIchtschutz in NRW verlangen ?


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Abgeschickt von tomahawk am 11 Juli, 2006 um 13:33:19

Hallo,
wir haben vor kurzem eine Erdgeschoss Eigentumswohnung
in einem 3 Fam. Haus erstanden.
Beim Kauf war unser Garten durch einen ca. 90 cm hohen Lattenzaun von der Böschung des im Souterrain
wohnenden Miteigentümers getrennt.
Dieser musste wegen Baufälligkeit entfernt werden.
In der Teilungserklärung haben wir festgehalten das die Neuerrichtung und Pflege den Eigentümern des EG obliegt ( also uns).
Wir hatte uns auf einen Zaun in höhe von ca. 90 cm geeinigt.
Nach einigen Problemen will der Mitbew. des Suit.
nun einen Sichtschutz in höhe von mindestens 160 -180 haben.
Wir haben dies abgelehnt da wir somit keinen freien Blick mehr auf unseren Garten haben und auch nicht in einem Holzkasten leben wollen.
Jetzt die Frage, hat unser Miteigentümer ein anrecht auf einen Sichtschutz in von ihm verlangter höhe ?
Nach unserer Meinung wäre dies eine Bauliche Veränderung die eines einstimmigen Beschlusses der Eigentümergemeinschaft bedarf.

HIer ein Bild um die Örtlichen Gegebenheiten besser abschätzen zu können.
www.cnc-deluxe.info/bilder600/IMG_1110.jpg





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