Re: sichtschutz zum Nachbarn


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Abgeschickt von carlo am 11 Juli, 2006 um 22:41:59

Antwort auf: Re: sichtschutz zum Nachbarn von Ralph am 11 Juli, 2006 um 12:28:19:

: : ich beabsichtige auf ca. 4 m Länge zum Nachbarn - dann im rechten Winkel zu meiner bestehenden Garage - eine Mauer im mediteranen Stil zu erichten; soll eine Sitzecke in unserem Garten werden.Die Mauer soll unterschiedlich hoch sein (2 - 3 Abstufungen), max. Höhe 2m. Abstand zur Grenze soll bei ca. 0,5 m sein.
: : Benötige ich hierzu die Zustimmung des Nachbarn?

: : Danke für Eure Antwort

: : Carlo Rimmel aus der Nähe von Fulda
: :

: Hallo Carlo,
: Ich bin zwar kein Experte, aber ich würde auf jeden Fall mit dem Nachbarn sprechen, auch wenn es vielleicht nicht dessen Zustimmung bedarf. Das vermeidet spätere Konflikte. Desweiteren würde ich auf jeden Fall in die Bauordnung deines Bundeslandes schauen, ob Du überhaupt eine Mauer in dieser Höhe und Länge ohne Baugenehmigung errichten darfst. Solltest Du evtl. Zweifel haben, musst Du wohl aufs örtliche Bauamt gehen um eine zweifelsfreie Klärung zu bekommen.
: Gruss Ralph


Danke Ralph,
hatte heute rein zufällig ein Gespräch mit einem Architekten, der mir ähnliches sagte.
Das Wichtigste scheint mir die Anfrage, das Gespräch und nätürlich die Zustimmung - möglichst schriftlich - vom Nachbarn zu sein.

Carlo




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