Re: Erde an Nachbars-Garage


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Abgeschickt von garten am 12 Juli, 2006 um 11:15:04

Antwort auf: Erde an Nachbars-Garage von Sabine am 27 Juni, 2006 um 20:13:48:


Meiner Meinung nach sollte die Garage gegen aufsteigende Feuchtigkeit ausreichend geschützt sein, ( Fundament, Sperrfolie Mauerwerk ) so denke ich dass der untere Mauernteil dann auch mindestens 50 cm mit einem Schutzanstrich versehen sein soll.

Im Zweifelsfall würde ich ein Schalungsbrett auf Grenze gegen die Garage stellen und ca. 10 - 15 cm in den Boden ragen lassen, sodass beim bewässern die Garage nicht "gegossen" wird ;-)

Wie die Rechtslage ist muss ich leider passen.

Ist die Garage an dieser Seite verputzt oder nur
das Mauerwerk oder Betongarge?

: Die Garage meines Nachbarn ist auf Grenzbebauung. Zuerst wurde haben wir hier gewohnt und den Garten gestaltet. 2 Jahre später baute er auf die Grenze Garage. Nun mukiert er sich, dass ich meine Blumenrabatte mit zuviel Erde angehäuft habe und dadurch (5 - 10 cm) höher gekommen bin, und dadurch die Erde an seine Garage liegen würde und dadurch!! Feuchtigkeit entstehen könnte. Wie sieht die Rechtslage in so einen Fall überhaupt aus. Kann mir jemand helfen? Sollte es tatsächlich dadurch zu Wasserschaden kommen, muß ich dafür aufkommenß Oder geht es nach dem Recht was zuerst war.
: Vielen Dank Sabine





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