Re: dachterasse - hochterrasse


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Juli, 2006 um 12:58:31

Antwort auf: dachterasse - hochterrasse von garten am 12 Juli, 2006 um 11:05:42:

Die Konstruktionsbeschreibung macht mir doch sehr den "Eindruck eines Gebäudes" und wäre meines Erachtens daher genehmigungspflichtig. Zudem spricht einiges dafür, dass es sich um Außenbereich nach §35 BauGB handelt. Absturzsicherung ist i. d. R. ab 1,00 m Höhendifferenz erforderlich.

: Hallo,

: Da Terrassen allgemein nicht genehmigungspflichtig - so die Bauaordnung für unser Land - sind stellt sich bei uns die Frage, ob eine Dachterrasse, ohne jetzt einmal Abstandsflächen, Grenzabstände ect, zu erwähnen - das "gleiche" ist wie eine ebenerdige Terrasse.

: Gibt es einen Grundsatz, nachdem Terrassen ebenerdig sein sollen?

: Problem:
: ========

: Wir haben einen kleinen Hügel vor unserem Grundstück,
: wir wollen eine "Hochterrasse" auf Stelzen, Holzblöcke oder gemauerten Stützen erstellen. Wünschenswert min ca. 1m maximal jedoch 2,50m

:
: Darunter soll die Fläche nicht als "überdacht" genutzt werden, ( Keine Dachterrasse ).

: Steht irgendwo in diesem Zusammenhang eine Höhenangabe für solche Terrassen?

: Unabhängig davon kann ich mir vorstellen, dass eine Absturzsicherung angebracht werden muss...

: Kein Nachbar im Umkreis von 100m, das Grundstück ist relativ gross, garagekein Bebauungsplan, keine Vorgaben..

: Die "Hochterrasse" würde an unsere Haus/Garage -hinten- angrenzen und soll dann eine Holztreppe erhalten. Als Sichtschutz/Windschutz dient eine umlaufende Holzbrüstung

: ( Hochstegg, Hochsitz, Spielhaus auf Stelzen ) ....


: Danke für Tips und Ratschlag.

: Garten




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