Re: Pergola und Genehmigung


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Abgeschickt von Gerd am 27 Februar, 2005 um 17:52:25:

Antwort auf: Pergloa von Didi am 24 Februar, 2005 um 11:05:26:

Unter Pergola versteht man einen auf Säulen und Pfeilern ruhenden, nach oben offenen
Laubengang. Eine Pergola bedarf in der Regel keiner bauordnungsrechtlichen Genehmigung.
Pergola mit Dach ist keine genehmigungsfreie Pergola im Sinne der Landesbauordnung mehr.
Aber eine Rücksichtnahme ist auch bei "erlaubten" d.h. planungs- / bauordnungsrechtlich zulässigen dachlosen Anbauten geboten. So urteilte der VGH Baden – Württemberg, daß die Genehmigung eines baurechtlich zulässigen versagt werden kann, wenn in die Rechte des Nachbarn zu stark eingegriffen werde. Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Bau einer Terrasse mit einer zwei Meter hohen Pergola in einer eng bebauten Reihenhaussiedlung.
( VGH Baden – Württemberg, Urteil vom 14.08 1997)




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