Re: Ausführungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Juli, 2006 um 21:22:41

Antwort auf: Ausführungsplan von Jennifer Häuser am 12 Juli, 2006 um 20:04:53:

Einen Ausführungsplan per Gesetz gibt es nicht. Der Bauträger hat zur Aufgabe ein mangelfreies und für die vorgesehene Nutzung geeignetes Gebäude und die Erfüllung der vereinbarten Anforderungen zu erstellen. Dafür sind meist auch Ausführungspläne, Details, Ausschreibungen, Kostenberechnungen usw. erforderlich aber deren Erstellung ist regelmäßig nicht Bestandteil in der Vereinbarung mit dem späteren Käufer.

: Hallo,

: ist der Bauträger per Gesetz oder Verordnung verpflichtet einen Ausführungs- bzw. Werkplanplan zu erstellen??? Oder ist dies nicht zwingend vorgeschrieben???

: Mfg

: Jennifer Häuser





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