Re: Veränderung des Siedlungscharakters


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juli, 2006 um 20:30:02

Antwort auf: Veränderung des Siedlungscharakters von Ralf am 12 Juli, 2006 um 07:58:02:

Bei 12 cm und dem Alter der Häuser liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine Verbesserung der Wärmedämmung handeln soll. Das ist weder in B-Plan-Gebieten noch in Gebieten nach §34 BauGB baurechtlich zu verhindern, da gerade die Reduzierung des Energiebedarfes eine vom Gesetzgeber gewünschte und privilegierte (und meist ja auch sinnvolle) Veränderung ist.

: Wir wohnen in einer aus zehn Doppelhäusern bestehende, uralte Siedlung (Errichtung vor 1930). Alle Häuser sehen frontseitig nahezu gleich aus, alle Regentraufen sind in einer Flucht. Einer der Besitzer will jetzt seine Frontwand und den Dachüberstand um 12 cm nach außen ziehen. Damit würde das Gesamtbild gestört.
: Angeblich hat er eine Baugenehmigung. Wie kann man das Bauvorhaben stoppen?





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