Re: Täuschung Baugrundstück


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Abgeschickt von Peter Fahn am 16 Juli, 2006 um 00:20:43

Antwort auf: Täuschung Baugrundstück von Dirk Schleuning am 15 Juli, 2006 um 11:41:35:

Hallo,
das hier ist ebenfalls keine Baurechts-Frage.

Entscheidend ist, ob Sie rechtssicher nachweisen könenn, dass vom Verkäufer nicht bloss eine "Absichtserklärung" abgegeben wurde, sondern böswillig eine falsche Erklärung abgegeben worden ist, um den Kaufvertrag zu erwirken.

Entscheidend ist die Beweisbarkeit; meist haben deswegen die "Gutgläubigen" meist das Nachsehen.

Bedenken Sie aber genau: wenn diese Aussage des Verkäufers kaufentscheidend gewesen sein sollte, Sie hätten Gelegenheit gehabt, dies im Notarvertrag präzise zu formulieren; das ist offensichtlich nicht geschehen.

Beim Kartenspielen würde ich "schlechte Karten" sagen, aber im Zweifel ab zum Anwalt. (Fachgebiet: nicht öffentliches Baurecht, sondern BGB - privates Vertragsrecht).

Gruss P. Fahn


: Hallo,

: Wir haben ein Haus gekauft dessen Grundstück geteilt ist. Von dem Hausverkäufer dem vorher das gesamte Grundstück gehörte wurde uns gesagt, das auf der zweiten Grundstückshälfte gebaut wird und zwar zwei kleine Reihenhäuser.
: Jetz hat der neue Bauherr angefangen mit dem Bau und es stellt sich heraus das zusätzlich ein kleines Geschäft (Bistro oder Zeitschriftenladen) dazukommt. Eine Anfrage beim Bauamt ergab, das dieses genehmigt worden ist.
: Frage: Müssen wir das hinnehmen und könnten wir von dem Verkäufer ev. Schadenersatzansprüche gelten machen. Dieser hat das allerdings auch nicht schriftlich das dort kein Bistro oder ähnliches hinkommen sollte. Er hat das Grundstück guten willen verkauft weil er die Zusage des Käufers hatte das dieser dort "nur" für seine Kinder bauen wollte.





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