Re: Überwegerecht


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Abgeschickt von Peter Fahn am 16 Juli, 2006 um 00:39:09

Antwort auf: Überwegerecht von M.Steffner am 09 Juli, 2006 um 16:06:53:


Vom Grundsatz her:

Sinn und Zweck einer Grunddienstbarkeit ist die "gesicherte Erschließung" nach dem Baugesetzbuch. Eine Schranke widerspricht dieser Zielsetzung in der Regel. Auch Bodenwellen, die so beschaffen sind, dass ein Befahren unmöglich ist, zielen in diese Richtung.

Also: auch hier: Notarielle Vereinbarung zum Grundbucheintrag genau durchlesen. Wenn nicht vorhanden: bitte besorgen! - beim Nachbarn oder beim Notar.

Gruss P. Fahn


: Eine Frage an alle ! Ist es erlaubt auf einer Zuwegung zu einem hinterliegenden( Pfeifengrundstück ) Bodenschwellen oder sogar eine Schranke zu errichten.Trotz Baulast und Grunddienstbarkeit zur Sicherung des Überwegerechts ? Gibt es schon Urteile ? Mathias




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