Re: messen der Wandhöhe an Grundstpücksgrenze


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 Juli, 2006 um 19:59:00:

Antwort auf: messen der Wandhöhe an Grundstpücksgrenze von die die immer fragen hat am 16 Juli, 2006 um 23:11:12:

hallo diedie,
ich hatte nur den vollen text des ministerium zitiert....herr kollege....
aber nun weiter...sie haben einen lageplan eingereicht des entwurfsverfasser oder des ö.b.u.v. vermessers oder sonstiger... oder?
dort müssen als bestandsgeländehöhen die jetzigen oberkanten der L-steine eingetragen sein.
wenn nicht, lassen sie die höhen nachreichen.
verstanden?
sie haben einen bestand vorgefunden.....dass müssen sie in diesem fall nachweisen....nicht irgendwelche "alte höhen"
mfg
bodo hermann




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