Sicherung bodentiefer Fenster


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Abgeschickt von Frank am 18 Juli, 2006 um 16:47:54

Hallo zusammen,

bei einem Neubau in NRW haben wir bodentiefe Fenster im 1. OG. Trotz vorheriger "sicherungsfreier" Genehmigung müssen nun nachträglich Absturzsicherungen angebracht werden. Momentan sind die Fenster mit zwei Schlössern gesichert, außerdem haben sie bruchsicheres Glas.

Entsprechend §41 Abs. 5 der Bauordnung NRW muss eine Fensterbrüstung mindestens 80 cm hoch sein.
Hat jemand eine Ahnung, wie das Wort "Brüstung" definiert ist? Hat eine Brüstung zwingend eine Füllung, oder reicht eine Stange in 80 cm Höhe?

bis dann
Frank



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