Voranfrage zu spät abgelehnt?


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Abgeschickt von Guido P. am 20 Juli, 2006 um 14:51:44

Hallo,

ich habe eine Frage zu genauen Vorgehensweise bei einer Bauvoranfrage bzw. dem Einspruch bei Ablehnung.

Wir haben vor 5 Monaten eine Bauvoranfrage gestellt, um unser Haus zu erweitern. Die Gemeinde hat 2 Monate danach den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst und auch veröffentlicht, wie wir kürzlich erfahren haben. Ziel des Bebauungsplanes soll die Festsetzung einer maximalen Grundflächenzahl sein. Offensichtlich will man vermeiden, dass wir unser Grundstück, wie einige Nachbarn es bereits getan haben, zubauen. Vor 3 Tagen, also knappe 5 Monate nach Einreichung der Bauvoranfrage, haben wir nun eine Zurückstellungserklärung für unsere Voranfrage bekommen, da man das Ergebnis des zukünftigen Bebauungsplanes abwarten möchte.

Nun befürchte ich natürlich, dass der Bebauungsplan eine Grundflächenzahl festlegt, die für unser Vorhaben nicht mehr ausreicht. Hätte die Gemeinde nicht schon nach 3 Monaten auf unsere Voranfrage reagieren müssen? Könnte ich dieses Argument nutzen, um die Zurückstellung anzufechten und unser Vorhaben dennoch durchzudrücken, weil die Gemeinde mir innerhalb dieser 3 Monate keine Absage oder Rückstellung erteilt hat? Ein paar Tage habe ich noch für den Widerspruch auf den Zurückstellungsbescheid.

Danke,

Guido




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