Abgeschickt von S. Oetken am 22 Juli, 2006 um 17:12:28
Ist es korrekt, wenn ein Grundstücksbesitzer seinen offenen Komposter direkt an der Garagenmauer des Nachbarn anlegt? ( Auf dem Garagendach befindet sich zudem eine Dachterasse.) Es besteht die Gefahr von unangenehmen Gerüchen und Ungeziefern.
Gibt es einzuhaltende Grenzabstände und sind offene Komposter überhaupt in Wohnsiedlungen zulässig?