Re: Bebauung im Außenbereich, nur die Grundmauern stehen noch


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Juli, 2006 um 10:17:30

Antwort auf: Bebauung im Außenbereich, nur die Grundmauern stehen noch von Holger am 20 Juli, 2006 um 05:49:27:

Im Außenbereich (§35 BauGB) gilt der Grundsatz, dass Bauen erstmal nicht zulässig ist. Unter bestimmten, im Gesetz recht genau formulierten Ausnahmefällen (Privilegierung), darf man dann aber doch bauen. Gebäude, die auf diese privilegierte Weise entstanden sind, geniessen Bestandsschutz und dürfen weiter (um-)genutzt werden, auch wenn die Prviilegierung nicht mehr vorliegt.
Bei einem Abriss geht ein eventueller Bestandschutz verloren (kein Haus - kein Bestand) und die Neubauten wären nach Gesetz nur für privilegierte Bauherren (Landwirte o.ä.) möglich und eine Wohnnutzung ist bei denen schon schwierig.

: Hallo zusammen,

: ich habe einen zusammengefallenen Kotten im Außenbereich gesehen. Die Mauern (zum größten Teil) und der Schornstein stehen noch, das Dach ist fast komplett eingefallen. Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen und sagen, ob man eine Genehmigung bekommt, alles abzureißen und dann Neuzubauen, am liebsten ein Holzhaus...
: Das ganze ist in Niedersachsen.
: In den aktuellen Straßenkarten ist das Grundstück so wie jedes andere Haus eingezeichnet.

: Bis jetzt ist es nur eine Idee, aber vielleicht hat jemand Tipps für die richtige Vorgehensweise.

: Vielen Dank für die Hilfe!!!

: Holger





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]