Re: Holzbalkon


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Juli, 2006 um 10:25:58

Antwort auf: Holzbalkon von Elke Eisenkrämer am 20 Juli, 2006 um 09:52:58:

Eine Beschränkung der zulässigen Holzarten ist mir nicht bekannt und fände ich auch etwas befremdlich. Schließlich geht es doch darum, dass der Balkon hält und nicht darum aus welchem Material er ist.

Holz im Außenbereich muß nicht imprägniert werden, da die auftretende Feuchtigkeit bei voller Umströmung ja auch hervorragend wieder abdunsten kann. Das Holz wird ohne Oberflächenbehandlung nur schneller grau.

Auch für die Verbindung ist nicht zwingend Edelstahl vorgeschrieben, es sei denn, der Statiker hat es entsprechend berechnet. Die Schrauben müssen einer berücksichtigten Belastung stand halten, bei Edelstahl sind üblicherweise die Querschnitte etwas kleiner und die Schrauben halten etwas länger aufgrund der Witterung.

: Hallo, an einem Altbau wurden die alten Balkone durch neue aus Holz ersetzt. Wo bitte kann ich nachlesen welche Holzarten verwendet werden dürfen und ob das Holz durch z.B. Imprägnieren vor Feuchtigkeit geschützt sein muß. Ebenfalls wurde der Querbalken jeweils ca. 20 cm ins Mauerwerk links und rechts eingeputzt. Für die Befestigung der restlichen Balken wurden verzinkte und keine VA Gewindestangen ins Mauerwerk eingelassen und die Balken dort mit verz. Muttern befestigt.





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