Re: Gartenhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Juli, 2006 um 10:35:21

Antwort auf: Gartenhaus von Iris Rhodes am 22 Juli, 2006 um 15:02:26:

Eine Genehmigung gegen Handschlag und Spende ... das ist keine baurechtlich haltbare Genehmigung sondern ... Naja, lassen wir das.

Bestandsschutz gibt es nur gegenüber Gebäuden oder baulichen Anlagen (so heißt das halt im Baurecht), die rechtmäßig erstellt, also formell genehmigt wurden. Bei den ungenehmigten Anlagen muß unterschieden werden in diejenigen, die man nachgenehmigen kann und diejenigen, für die das nicht geht. Bei einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit ist natürlich ein nachträglicher Antrag der richtige Weg wenn man das Häuschen behalten möchte. Die Auflagen entsprechen den gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt des Antrages, also die aktuellen.

: Wir pachten seit einem Jahr ein Gartengrundstück und möchten es nun gerne kaufen. Vor ca. 30 Jahren hat der Bestizer dort ein Gartenhäuschen von ca. 50-90 qm
: gebaut. Damals wurde dies per Handschlag mit dem Bürgermeister des Dorfes und einer Spende an ihn geregelt. Wenn wir dieses Grundstück kaufen, kann es uns passieren dass wir das Haus abreissen müssen, oder gibt es da ein Bestandsrecht? Oder könnten man das Häuschen nachgenehmigen lassen und welche Auflagen gibt es bei einer Nachgenehmigung?





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