Grenzbebauung Garage !


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Abgeschickt von Markus Schmid am 23 Juli, 2006 um 18:10:20

Hallo !
Welche Geländeoberfläche wird denn angesetzt um die Wandhöhe einer Garage auf der Grenze zu ermitteln ? Beide Baugundstücke fallen von der Straße ca. 1m ab. Da dass Nachbargrundstück noch nicht verkauft ist, sagt der Zuständige vom Landratsamt dass ich die Wandhöhe vom vorhandenen Gelände rechnen muss. Leider komme ich dann über 3m Wandhöhe. Darf ich nicht die geplante Höhe von meinem Grundstück zur Berechnung hinzuziehen ? Ist doch total unsinnig. Denke der zukünftige Nachbar wird auch mal auf meine Höhe anfüllen. Hat jemand Erfahrung damit ?
Gruß Markus !



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