Re: Grenzbebauung Garage !


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Juli, 2006 um 23:01:13

Antwort auf: Grenzbebauung Garage ! von Markus Schmid am 23 Juli, 2006 um 18:10:20:

Leider können Sie zur Zeit ja nur annehmen, dass der Nachbar sein Gelände anfüllen wird. Vielleicht möchte er aber lieber die unter Höhe des Grundstücks annehmen und abgraben ... Die einzige Höhe, die zweifelsfrei am Grundstück gegeben ist, ist die Geländehöhe im Ursprungszustand und die ist für beide Grundstücke gleich, sodaß es doch für beide Eigentümer nur gerecht ist, davon auszugehen.

Sollten Sie sich mit ihrem späteren Nachbarn auf eine gemeinsame Garangenhöhe einigen und sich das gegenseitig gegenüber der Behörde bestätigen, besteht seitens der Behörde normalerweise kein Grund das nicht zu genehmigen.

: Hallo !
: Welche Geländeoberfläche wird denn angesetzt um die Wandhöhe einer Garage auf der Grenze zu ermitteln ? Beide Baugundstücke fallen von der Straße ca. 1m ab. Da dass Nachbargrundstück noch nicht verkauft ist, sagt der Zuständige vom Landratsamt dass ich die Wandhöhe vom vorhandenen Gelände rechnen muss. Leider komme ich dann über 3m Wandhöhe. Darf ich nicht die geplante Höhe von meinem Grundstück zur Berechnung hinzuziehen ? Ist doch total unsinnig. Denke der zukünftige Nachbar wird auch mal auf meine Höhe anfüllen. Hat jemand Erfahrung damit ?
: Gruß Markus !





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]