Re: Nutzungsänderung im Aussenbezirk Gewerbebetrieb


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Juli, 2006 um 20:55:50

Antwort auf: Nutzungsänderung im Aussenbezirk Gewerbebetrieb von Löcker heike am 24 Juli, 2006 um 16:45:36:

Die Nutzungen im Außenbereich richten sich nach §35 BauGB (im Netz zu finden, unter anderem auf dieser HP unter Gesetze, erster link) und sind gesetztlich definiert. Lediglich eine Argumentation nach §35 Abs. 2 bietet darüber hinaus eine gewisse Chance auf Genehmigung nicht explizit im Gesetz aufgeführter Nutzungen.

: Hallo,
: suche Hilfestellung oder andere Web-Seiten, die mir mehr Information geben können bzgl. einer Nutzungsänderung im Aussenbezirk. Geplant ist in unserem jetztigen Pferdestall einen kleinen Hofladen
: einzurichten, der neben Fleisch- und Wurstwaren auch
: Floristik und Kunstgewerbe anbieten soll. Wird von der Baubehörde mit der Begründung abgelehnt, dass wir im
: Aussenbezirk liegen und der Stall zur Pferdehaltung erbaut wurde, somit keine Aussicht auf Genehmigung.
: Möchte dies aber nicht einfach so hinnehmen.





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