Re: Bauantrag abgelehnt, was nun!


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2006 um 09:18:15

Antwort auf: Bauantrag abgelehnt, was nun! von Ralf am 24 Juli, 2006 um 22:52:46:

Eigentlich sollte Ihr Architekt Ihnen da was zu erklären können ...

Widersprechen ist erst möglich, wenn es was zum widersprechen gibt, d. h. es muß ein abgelehnter Antrag vorliegen. Bei dieser Ablehnung (bei der Genehmigung auch) ist dann eine Rechtsbehelfsbelehrung bei, die Ihnen verrät, das und wie ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides möglich ist. Dieser Widerspruch wird geprüft und entschieden und wenn das Ergebnis nicht den Vorstellungen des "Widerspruchsführers" entspricht, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung erhoben werden.

: Hallo,
: wir haben in NRW Kreis Erftstadt einen Bauantrag für ein Carport gestellt. Hier wurde auch bereits nach Rücksprache die ersten Pläne abgeändert.
: Nun liegt ein Schreiben vor worauf wir erneut aufgefordert werden die Pläne zu ändern, diesmal wie vom Leiter "vorgeschrieben", ansonsten würde er abgelehnt werden. Da es aber andere Carports vor Ort bis fast zur Strasse gibt (Unser Problem 1/2 Meter zuwenig Abstand zur Strasse) würden wir gerne Wissen wie unser Einspruchsrecht funktioniert und was wir dabei beachten müssen.
: Wer hat mit soetwas Erfahrung und kann nützliche Tipps zu einem solchen Einspruchsverfahren geben?
: Die Stadt hält sich mit einer "Anleitung" zum Einspruch sehr bedeckt.

: Danke im voraus.
: Ralf





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