realteilung eines pfeifenstielgrundst./ Hamburg


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Abgeschickt von Gabriele Bangert am 25 Juli, 2006 um 12:02:43

Hallo,

mich würde interessieren ob ein Notar sich mit den örtlichen Richtlinien der Bauprüfabteilung zur
Grundstücksteilung auskennen und gegebenfalls darauf Aufmerksam machen muss, wenn die Vertragsparteien eine
Teilungsgrenze im Vertrag festlegen die nicht realisierbar ist.

Wir hatten mit noch einem Käufer gemeinsam ein Grundstück erworben um es später real zu teilen.
Im Vertrag haben wir vorab die neuen Grenzlinien festgelegt mit einer Zufahrtsbreite von 3m.
In Hamburg werden Pfeifenstielgrundst.bei einer Realteilung aber nur mit einer Zufahrtsbreite
von 3,50m genehmigt.

MfG
G.Bangert




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