Re: Bauantrag


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2006 um 13:11:41

Antwort auf: Bauantrag von MichaB. am 25 Juli, 2006 um 11:40:42:

Ob der Lauf eines Bauantrages überhaupt beschränkt ist hängt von den speziellen Umständen des Projektes ab (Bebauungsplan, §34, §35, welche Art von Gebäude ...) und ist in den Landesbauordnungen geregelt.

Wenn noch gar keine Information vorliegt, auch keine Eingangsbestätigung, hätte ich die arge Sorge, dass der Antrag noch gar nicht bearbeitet ist, sondern z. B. in der falschen Abteilung gelandet ist. Recht merkwürdig erscheint mir, dass es in sieben Monaten nicht gelingt überhaupt jemanden zu erreichen.

Ist denn klar, wer die genehmigende Behörde ist und wo Bauanträge einzureichen sind? Klingt jetzt blöde, könnte aber bei einem Gemeindeverband oder ähnlichem schon schwieriger sein. Eine direkte Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter könnte weiter helfen.

Dabei fällt mir gerade auf: Wer hat den Antrag denn eingereicht? Warum kümmert sich der Architekt nicht drum, der möchte doch schließlich sein Geld haben, oder?

: Hallo,

: wir haben im Dezember 2005 einen Bauantrag (alles vollständig) abgegeben. Bis heute haben wir noch keine Nachricht erhalten, ob der Plan nun genehmigt wird oder nicht. Nachdem ich auch telefonisch nichts erfahren konnte, habe ich mittlerweile etliche emails geschrieben - ohne Antwort.
: Wie lange darf die Bearbeitung eines Bauantrages eigentlich dauern?
: Oder gibt es dafür keinen festgelegten Zeitpunkt!? Wie sollen wir uns nun weiter verhalten?
: Wir wohnen übrigens in Bayern.

: Ich würde mich über eine Antwort freuen.

: Viele Grüße
: MichaB.





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