Abgeschickt von Dietmar Ba-Wü am 25 Juli, 2006 um 16:26:16
welche Zwänge/Rechtslage bestehen wenn eine Abwasserleitung (DN 100/125) über ein anderes Grundstück verläuft und diese nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Ist dies ein Gewohnheitsrecht des anderen oder kann der Grundstücksbesitzer z.B. die Leitung einfach kappen ?