Re: Welche Zaunausführung notwendig? (NRW)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2006 um 10:55:30

Antwort auf: Welche Zaunausführung notwendig? (NRW) von Hans Meier am 26 Juli, 2006 um 07:13:50:

Das Grundstück geht seitlich vom Stellplatz 2,50 m annähernd senkrecht nach unten? Da dürfte meines Erachtens ein NACHWEIS des Anprall erforderlich werden und dann kommen Sie mit keiner der Konstruktionen hin, wenn nicht eine ausreichende Einspannung der Pfosten statisch nachgewiesen st. Die Höhe wäre allerdings mit rund 90 cm ausreichend.

: Hallo zusammen,

: bei einem neu errichteten PKW-Abstellplatz muss ich einen Zaun erstellen, da das Gelände an 2 Seiten ca. 2,5 tiefer liegt. Der Abstellplatz selbst liegt hinter dem Haus.

: Da ich den Zaun selbst nicht erstellen kann, habe ich mehrere Handwerker angesprochen. Leider konnten mir die Handwerker keine eindeutigen Angaben hinsichtlich evtl. gesetzlicher Vorgaben für die Zaunausführung machen. Mir wurden folgende Vorschläge unterbreitet, welche - lt. Aussage der Unternehmen - auf jeden Fall ausreichend seien sollen:

: 1. Holzzaun - Bonanzazaun (2 - 3 Querriegel)
: Der oberste Riegel endet bei ca. 1,10 m Höhe

: 2. Alu/Edelstahlgeländer mit senkrechten Streben
: Höhe: ca. 1,10 m

: 3. Maschendrahtzaun
: Höhe: ca. 1,10 m

: Wer hat weitere Infos für die notwendigen Vorgaben bei der Zaunausführung? Bin für Infos sehr dankbar.

: Gruß
: Hans Meier





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