Re: Welche Zaunausführung notwendig? (NRW)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2006 um 17:32:30

Antwort auf: Re: Welche Zaunausführung notwendig? (NRW) von Hans Meier am 26 Juli, 2006 um 11:21:03:

Für eine Absturzsicherung gibt es Regelungen in den Landesbauordnungen, die sich aber in der Regel auf Gebäude und Bauteile beziehen. Hier würden eigentlich nur die Regelungen für Brüstungen in Frage kommen und die sind durch die Konstruktionen 2. und 3. erfüllt. Bei der Variante 1. sollte vorher nochmal geprüft werden, ob das Überklettern verhindert werden muss oder eine Einfriedung ausreicht.

: Hallo Herr Baumeister,

: danke für die Rückmeldung. Vorab noch eine Ergänzung, da ich mich etwas unglücklich ausgedrückt habe: Der Stellplatz wurde nicht neu gebaut, sondern ist durch einen Abriss des darauf befindlichen Gebäudes entstanden. Es ist der ursprüngliche Sockel einer Hangbebauung.

: Neben dem Stellplatz geht es ca. 1 m nach unten, danach leicht abfallend weiter. Da der Sockel lediglich 1 – 2x pro Jahr als Abstellplatz dient und die restliche Zeit nicht genutzt wird, sollten keine besonderen Nachweise für den Anprall vorhanden sein.

: Meinerseits bestehen nur Bedenken, dass Kinder den Zaun oder besser gesagt, das Geländer als Kletterhilfe nutzen. Gibt es hierfür bestimmte Vorgaben zu berücksichtigen?

: Gruß
: Hans Meier





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