Re: Grenzabtretungserklärung wird nicht unterschrieben!


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2006 um 17:37:46

Antwort auf: Grenzabtretungserklärung wird nicht unterschrieben! von APplication am 25 Juli, 2006 um 13:55:53:

Eine Überdachung einer Terrasse ist genauso, wie der Wintergarten eine bauliche Anlage und benötigt eine Genehmigung, sodaß eine andere Bezeichnung ohne deutliche Änderung des Vorhabens nicht hilft. Wenn Sie dabei die Grenzabstände unterschreiten ist es doch nur selbstverständlich, dass der dadurch beeinträchtigte Nachbar (schließlich rücken Sie IHM auf die Pelle) dazu befragt wird. Dass er, aus welchen Gründen auch immer (Befürchtung des Wertverlustes oder der Störung) die Zustimmung verweigert sollte man ihm doch zugestehen und sich fragen, ob man selbst jedem Näherkommen oder Vergrößerung der Nachbargebäude bedingungslos zustimmen würde. Die Behörde kommt Ihnen schon deutlich entgegen, wenn Sie einer Unterschreitung der Grenzabstände zustimmt und nicht eine Baulast fordert.

Wieso erklärt Ihr Architekt Ihnen die Zusammenhänge eigentlich nicht? Oder wer erstellt die erforderlichen Pläne und reicht die ein?

: Hallo,
: wir möchten gerne einen Wintergarten(2x5m, ca. 2,8m hoch)) an das bestehende Haus anbauen. Durch den Wintergarten wird der ges. Grenzabstand von 3m nicht mehr eingehalten. Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben zu und befürwortet es. Allerdings muss eine Einverständniserklärung des Nachbars vorliegen, damit der Grenzabstand überschritten wird.
: Diese Einverständniserklärung ist aber von unserem (wunderbaren) Nachbarn nicht zu bekommen.

: Welche Möglichkeiten haben wir, trotzdem einen Wintergarten, oder eine überdachte Terasse zu realisieren? Gibt es bauuntergeordnete Maßnahmen, die keiner Zustimmung und Grenzeinhaltung bedürfen? Würde es helfen, das ganze Bauvorhaben, also "Freisitz" oder anders zu titulieren?

: Vielen Dank für die Antworten.





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