Re: Vertragserfüllungs-Bürgschaft ( VOB / B )


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Abgeschickt von go_star am 18 Februar, 2004 um 08:50:01:

Antwort auf: Re: Vertragserfüllungs-Bürgschaft ( VOB / B ) von Schwerkolt.Dieter am 31 Oktober, 2003 um 18:35:52:

: : § 17 Abs.1 Nr.4 der VOB/B 2002 lautet:

: : Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.

: : Das steht so nun im Gesetz! Meinen Sie das ?

: Nein - das meine ich nicht - sonder ein Gericht hat festgestellt, daß bei Vertragerfüllungsürgschaft das - auf 1. Anfordern unwirksam ist - welsches Gericht und AZ. ????

Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/ 01, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).



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