Abgeschickt von Horan am 18 Februar, 2004 um 15:05:08
Hallo,
im für uns problematischen B-Plan wird die überbaubare Fläche angegeben. Gehört die Fläche der Balkone ebenfalls dazu? Bis jetzt war ich davon ausgegangen, daß Balkone u. Terrassen bis h=1,50 Nebenanlagen sind und nicht bei der überbauten Fläche berücksichtigt werden müssen.
Außerdem: ist es zulässig, die überbaubare Fläche innerhalb eines B-Planes für Grundstücke bis 2000m² in 300m²-Schritten vorzugeben und für größere Grundstücke einen pauschal einheitlichen Wert zu bestimmen wenn sich im B-Planbereich ein Grundstück mit 4900m² befindet. Die Erteilung einer Befreiung wird abgelehnt, obwohl diese Grundstücksgröße eine absolute Besonderheit darstellt.
Vielen Dank für jede Antwort,
Horan