Vorgartensatzung


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Abgeschickt von BB am 31 Juli, 2006 um 11:49:14:

Hallo,

in unserer Stadt gibt es eine folgende Vorgartensatzung:

1) Vorgarten i.S. dieser Satzung ist derjenige unbebaute Teil des Grundstücks, der
begrenzt wird durch die Grundstücksgrenze entlang der öffentlichen Verkehrsfläche und
einer zu dieser Grundstücksgrenze parallel verlaufenen Linie im Abstand von 5,00 Meter.


Wir haben ein Eckgrundstück. Dahinter beginnt der Wald und rechts liegt ein unbebautes Grundstück. Links von uns führt eine geteerte Straße bis zum Waldbeginn. Dieses Straßenstück ist aber ab der "Ecke" unseres Grundstückes gesperrt; durch das Verkehsschild "Einfahrt verboten" und seit längerer Zeit auch durch eine abgeschlossene Schranke. Einen Schlüssel dafür haben nur die Stadtwerke, weil im Waldgebiet ein Wasserhäuschen steht. Ausserdem wurde die Straße durch einen Grünstreifen halbseitig verengt.
Wir wollen an unser Haus anbauen und haben diesen Anbau bis 3m zur Grundstücksgrenze geplant.
Nun haben wir ein Schreiben erhalten, dass dies so nicht genehmigungsfähig ist, weil wir den 5m Grünstreifen nicht einhalten.
Da es sich meines Erachtens nicht um einen öffentlichen Verkehrsweg handelt muss ich doch auf dieser Grundstücksseite nicht die Vorgartenregelung beachten. Oder sehe ich das falsch?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Viele Grüße
BB





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