Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnung


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Abgeschickt von Berthold am 31 Juli, 2006 um 12:34:09:

Ein ehemaliger Stall in einem Gewerbegebiet (Bebauungsplan liegt vor), wird derzeit gewerblich (Werkstatt) genutzt. Der Mieter will einen bisher nicht genutzten und nicht ausgebauten Gebäudeteil ausbauen (d.h. innen dämmen, einige neue Fenster rein, Dachflächenfenster rein, Innenausbau, die äußere Form bleibt, alle Medien sind da) und nutzen. (Bundesland Brandenburg)
Fragen:
1. Wenn der neu ausgebaute Teil auch gewerblich genutzt werden soll (Büros), ist dann eine Baugenehmigung erforderlich oder reicht eine Bauanzeige oder ist gar nichts nötig?
2. Wenn der neu ausgebaute Teil als Betriebswohnung genutzt werden soll, welche Genehmigung ist dann nötig?
3. Wenn erst als Büro genutzt werden soll und irgendwann später als Wohnung? Kann die Umnutzung dann verweigert werden?
4. Was wenn eine Dachgaube eingebaut werden soll, ist dann eine Baugenehmigung nötig oder reicht Anzeige? Wie ist dass bei einer ins Dach eingelassenen Loggia (d.h. steht über die Dachfläche nicht über)?
5. Wer muss bei den Behörden den Antrag stellen, der Mieter oder der Eigentümer?





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