Abgeschickt von Sepp K am 31 Juli, 2006 um 22:11:09:
Antwort auf: Sandkasten von Andy am 31 Juli, 2006 um 21:40:03:
Ich weiß nicht, in welchem Bundesland sie wohnen. Die Bayerische Bauordnung regelt zum Beispiel:
Art. 8: Kinderspielplätze
(1) Werden Gebäude mit insgesamt mehr als drei Wohnungen errichtet, so ist auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz in geeigneter Lage anzulegen und zu unterhalten; die Art, Größe und Ausstattung des Kinderspielplatzes richten sich nach Zahl, Art und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück.
Leider:
Ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen ist kein Gebäude mit mehr als drei Wohungen.