Re: Sandkasten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Juli, 2006 um 23:43:04

Antwort auf: Re: Sandkasten von Sepp K am 31 Juli, 2006 um 22:11:09:

... und wenn in der Nähe öffentliche Spielplätze vorhanden sind, kann schon mal von der Forderung abgewichen werden.

: Ich weiß nicht, in welchem Bundesland sie wohnen. Die Bayerische Bauordnung regelt zum Beispiel:

: Art. 8: Kinderspielplätze

: (1) Werden Gebäude mit insgesamt mehr als drei Wohnungen errichtet, so ist auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz in geeigneter Lage anzulegen und zu unterhalten; die Art, Größe und Ausstattung des Kinderspielplatzes richten sich nach Zahl, Art und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück.


: Leider:
: Ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen ist kein Gebäude mit mehr als drei Wohungen.




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