Re: Änderungen des Bauplanes


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 August, 2006 um 09:26:26

Antwort auf: Änderungen des Bauplanes von Thomas O. am 28 Juli, 2006 um 23:30:26:

Arbeitet der Architekt in Ihrem Auftrag oder im Auftrag eines Bauträgers?

Bei einem Bauträger müssen Sie den Kaufvertrag auf die eingeräumten Änderungsmöglichkeiten aufgrund technischer oder baurechtlicher Anforderungen prüfen. Dabei wäre natürlich auch interessant, ob es sich noch um das Haus handelt, dass Sie bestellt haben.

Bei einem Architektenvertrag sind Änderungen ohne Wissen des Auftraggebers fast ausgeschlossen. Der Architekt plant in Ihrem Auftrag und muss (sollte wenigstens) alle Planungsschritte und -maßnahmen mit Nennung der Konsequenzen (Kosten, Termine, Ausstattung) vorher mit dem Auftraggeber abstimmen.

: Bei nserem Bauvorhaben sind mehrere baulichen Änderungen durch den Architekten ohne das Wissen der Eigentümer gemacht worden. Ist das rechtens oder Willkür ?????





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