Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Miro am 01 August, 2006 um 14:27:37

Antwort auf: Re: Abstandsflächen von Dirk Baumeister am 01 August, 2006 um 14:01:20:

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Bauvorhaben befindet sich in Bayern. Ich habe gerade in der Landesbauordnung nachgelesen, werde daraus aber nicht ganz schlau:
"...Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen bleiben hierbei unberücksichtigt...."
Vielleicht können Sie da was zu sagen!?

Vielen Dank und Gruss Michael Fischer

: Zu öffentlichen Verkehrsflächen ist die Abstandfläche in fast allen Bundesländern bis zur Hälfte der Straße nachweisbar. Der Abstand bis zur Straße ist dann unerheblich. Bitte die Landesbauordnung und den Nachweis der Abstandflächen daraufhin vom Architekten bzw. Bauträger prüfen lassen.

: : Hallo, durch den Fehler eines Bauunternehmers ist der Vollwärmeschutz eines Hauses bei der Einhaltung der Abstandsfläche zur Straße nicht berücksichtigt worden. Der Abstand zur Strasse beträgt nun nur 2,85m. Abgesehen davon, dass der Bauunternehmer eine Art Schadensersatz zahlen muss ist meine Frage: Was kann einen Bauherrn von Seiten des Landratsamtes hinsichtlich dieser Unterschreitung erwarten?




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