Grenzabstand f. genehmigungsfreies Gartenhaus


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Abgeschickt von Zeppelinhalter am 01 August, 2006 um 18:07:51

Hallo Zusammen,

habe vor ca. 1 Jahr ein Gartenhaus von 3,5 x 3,5m Grundfläche ca. 1,5m von der Nachbargrenze entfernt errichtet.
Da allerdings leider aus anderer Sache, nun ein Nachbarstreit entstanden ist, fordert dieser mich nun auf das Gartenhaus auf einen Abstand von 3m zu versetzen.

Jetzt habe ich allerdings gehört, das man mit ca. 7 m² des Gartenhauses in den 3m Grenzbereich reindarf.

Kann mir jemand dazu was sagen, und wenn das nicht so ist, darf ich mit dem Gartenhaus auch genau auf die Grenze, da ich leider anders kein Platz habe????

Gruß Zeppi



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