Re: Länger: Was ist, wenn nach Teilung die GRZ überschritten wird?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2006 um 10:52:56

Antwort auf: Länger: Was ist, wenn nach Teilung die GRZ überschritten wird? von Markus Sips am 02 August, 2006 um 10:29:05:

Eine Teilung darf nicht zum Widerspruch mit geltendem Baurecht führen. Ausnahmen und Befreiungen sind möglich, müssten dann aber im Verfahren der Teilung mitbeantragt werden.

: Hallo zusammmen,

: habe schon lange im Forum gestöbert und auch gegoogelt aber leider keine (befriedigende) Antwort gefunden.
: Ich bin gerade dabei einen alten Bauernhof (ca. 100 Jahre)zu kaufen.
: Das Grundstück insgesamt hat etwa 1600m² wobei etwa 1100m² Wiese an einen Architekten verkauft wurden (Teilung läuft gerade).
: Ich würde etwa danach etwa 520m² kaufen.
: Weiterhin wird die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch machen und einige Streifen des Grundstückes kaufen (ca. 90m²), die nach dem Bebauungsplan als Verkehrsfläche (Bürgersteig) ausgewiesen sind.
: Im Endeffekt blieben 430m².
: Auf dem Grundstück steht ein Wohnhaus, ein ehemaliger Stall und eine große Scheune.
: Der Bebauungsplan sagt GRZ max. 0.4.
: Wenn ich alle überbauten Flächen zusammenrechne (allerdings ohne den geflasterten Innenhof) komme ich auf sehr genau 40%.
: Nun zu meiner Frage: Welche Flächen zählen zur überbauten Fläche (aus der BauNVO werde ich als Laie nicht recht schlau)?
: Grundfläche Wohnhaus ist klar.
: Schweinestall?
: Scheune?
: Was ist mit dem geflasterten Innenhof?

: Wäre die GRZ für mich überhaupt relevant, wenn sie evtl. nach der Teilung über 0,4 liegen würde da alter Bestand?
: Wäre die Teilung überhaupt zulässig, wenn dadurch beim bebauten Grundstück die max. GRZ überschritten werden würde?

: Die Gemeinde sagt (telefonsich) alles egal, da Bestandschutz. Habe schriftlich ein Anfrage gestellt.

: Da die Gemeinde diese Grundstück selber kaufen wollte und sich nun scheckig ärgert (konnte sich mit dem Verkäufer nicht preislich einigen, da die Gemeinde nur 100 EUR/m² zahlen wollte...) traue ich denen jedoch zu mich anzulügen um mir dann einen Rückbau aufzunötigen.

: Danke für Eure Antworten.

: Gruß Markus





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