Abgeschickt von Zeppelinhalter am 03 August, 2006 um 16:21:40
Antwort auf: Re: Grenzabstand f. genehmigungsfreies Gartenhaus von Stefan R. am 03 August, 2006 um 15:26:27:
Hallo zusammen,
habe mich heute bei dem für mich zuständigen Bau-aufsichtsamt informiert!!
Also: Es ist erlaubt das Gartenhaus, egal ob mit einer Ecke oder einer Seite, bis 7,5 m² in den 3 m Bereich einzustellen, wenn das Garten-haus mit der restlichen größeren Fläche außer-halb der 3m Grenze steht!!
Hierbei handelt es sich um §6 der BauO NRW
(neuste Fassung)
Das bedeutet in meinem Fall:
7,5 m² : 3,5 m (Seitenlänge Gartenhaus) = 2.14 m
entspricht 0.86 m von der Grenze zum Nachbar-grundstück.
Da das Gartenhaus eine Grundfläche von 3,5 x 3,5 m hat, muß ich lediglich (größere Fläche ausserh.)1,26 m von Nachbars Grenze wegbleiben!!!
Das ist Fakt und unumstößlich!!!
SUPI SUPI SUPI
Gruß Zeppi