Re: Grenzabstand f. genehmigungsfreies Gartenhaus


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Abgeschickt von Zeppelinhalter am 03 August, 2006 um 16:21:40

Antwort auf: Re: Grenzabstand f. genehmigungsfreies Gartenhaus von Stefan R. am 03 August, 2006 um 15:26:27:

Hallo zusammen,

habe mich heute bei dem für mich zuständigen Bau-aufsichtsamt informiert!!

Also: Es ist erlaubt das Gartenhaus, egal ob mit einer Ecke oder einer Seite, bis 7,5 m² in den 3 m Bereich einzustellen, wenn das Garten-haus mit der restlichen größeren Fläche außer-halb der 3m Grenze steht!!

Hierbei handelt es sich um §6 der BauO NRW
(neuste Fassung)

Das bedeutet in meinem Fall:

7,5 m² : 3,5 m (Seitenlänge Gartenhaus) = 2.14 m
entspricht 0.86 m von der Grenze zum Nachbar-grundstück.

Da das Gartenhaus eine Grundfläche von 3,5 x 3,5 m hat, muß ich lediglich (größere Fläche ausserh.)1,26 m von Nachbars Grenze wegbleiben!!!

Das ist Fakt und unumstößlich!!!


SUPI SUPI SUPI


Gruß Zeppi




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