Re: Wohnflächenverordnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 August, 2006 um 17:20:04

Antwort auf: Wohnflächenverordnung von Kerstin Hager am 03 August, 2006 um 16:20:16:

Zum Bauantrag ist in den meisten Bundesländern gar keine Flächenberechnung erforderlich. Die Berechnungsgrundlage hängt von der weiteren Verwendung der Ergebnisse ab. Wenn Wohnfläche ermittelt werden soll, kann nur die Wohnflächenverordnung angewendet werden, da nur dort der Begriff überhaupt definiert ist.

GRZ lässt sich nicht reduzieren, da es das Ergebnis einer definierten Berechnung ist. Sie können höchstens eine Befreiung von der Überschreitung beantragen. Ob Nebengebäude berücksichtigt werden müssen hängt von der jeweils zu berücksichtigenden BauNVO ab.


: Hallo,
: 1. kann mir jemand sagen, wann ich ein Wohnhaus nach der Wohnflächenverordnung, II. BV und DIN 277 berechne? Und was der Vortei von allem ist?
: Was muß ich bei einem Bauantrag machen?

: 2.Und welche Möglichkeit gibt es, überschrittene GRZ zu reduzieren? Garagen und Schuppen müssen bei der GRZ mit eingerechnet werden???Oder??
: Kerstin




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