Restzahlung und MaBV


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Abgeschickt von Rainer am 19 Februar, 2004 um 09:46:11:

Antwort auf: Hilfe - Eilt! Wann ist ein Haus bezugsfertig???? von Müller Sandra am 14 Februar, 2004 um 16:59:04:

Die Obergrenzen der Geldeinforderungen durch Bauträger sind wie folgt geregelt:

GewO§34cDV (MaBV) § 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger
...........................
(2) Der Gewerbetreibende darf in den Fällen des Absatzes 1 die Vermögenswerte ferner
in bis zu sieben Teilbeträgen entsprechend dem Bauablauf entgegennehmen oder sich zu
deren Verwendung ermächtigen lassen. Die Teilbeträge können aus den nachfolgenden
Vomhundertsätzen zusammengesetzt werden:
1. 30 vom Hundert der Vertragssumme in den Fällen, in denen Eigentum an einem
Grundstück übertragen werden soll, oder 20 vom Hundert der Vertragssumme
in den Fällen, in denen ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen werden
soll, nach Beginn der Erdarbeiten,
2. vom der restlichen Vertragssumme
- 40 vom Hundert nach Rohbaufertigstellung, einschließlich
Zimmererarbeiten,
- 8 vom Hundert für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
- 3 vom Hundert für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,
- 3 vom Hundert für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,
- 3 vom Hundert für die Rohinstallation der Elektroanlagen,
- 10 vom Hundert für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung,
- 6 vom Hundert für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
- 3 vom Hundert für den Estrich,
- 4 vom Hundert für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
- 12 vom Hundert nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen
Besitzübergabe,
- 3 vom Hundert für die Fassadenarbeiten,
- 5 vom Hundert nach vollständiger Fertigstellung.
Sofern einzelne der in Satz 2 Nr. 2 genannten Leistungen nicht anfallen, wird der
jeweilige Vomhundertsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt. Betrifft das
Bauvorhaben einen Altbau, so gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend,
daß der hiernach zu errechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen mit
Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 entgegengenommen werden kann.



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