Frage zum Kaufvertrag (Notarvertrag) und zur Vermessung


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Abgeschickt von Markus Sips am 04 August, 2006 um 23:43:17

Hallo zusammen,

ich bin gerade diesen Bauernhof (siehe Bild) zu kaufen. Notartermin ist nächste Woche und ich hatte heute den Kaufvertragsentwurf im Briefkasten.
Dort gibt es einen Abschnitt "Genehmigungen", in dem auf die BauGB §§ 51, 144, 145 und 169 verwiesen wird.
Ist so ein Passus im in so einem Hauskaufvertrag?
Das würde mich sonst irgendwie beunruhigen.
OK, §51 (Umlegung) nicht, da der Hof heute (das Bild ist aus den 40er Jahren) im Ortskern liegt.
Aber
§144 (Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge, Sanierungsgebiet
§145 (Genehmigung)
§169(Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich)

machen mich irgendwie nachdenklich um nicht zu sagen ängstlich.
Oder hat das damit zu tun, dass das Grundstück im Bereich einen Bebauungsplanes liegt (Sanierunsgebiet wüsste ich nicht) und der Verkauf dadurch an sich genehmigungpflichtig ist?
(Ich weiß, der Notar könnte mir das auch sagen, aber dann muß ich bis Montag warten...)


Zur Vermessung: Das Grundstück umfasste ursprünglich etwa 1600m². Etwa 1100m² wurden vor einigen Wochen verkauft. Die Teilung läuft und der Käufer trägt alle Teilungs- und Vermessungskosten. Die Veremssung bzw. die Teilung läuft gerade.
Für mich als Laien bedeutes dies, dass zunächst das gesamte Grundstück vermessen wird, dann die verkaufte Teilfläche. Das Grundstück wird geteilt in das vermessene Teilstück und den Rest. Es werden zwei neue Flurstücke (Parzellen?)gebildet.
Nun kaufe ich das gesamte aus dem Restgrundstück gebildete Flurstück (oder ist es eine Parzelle?).
Ist da dann noch eine Vermessung notwendig?

Gruß und danke schonmal für erhellende Antworten,
Markus



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