Re: Architektenhonorar


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 August, 2006 um 15:16:31

Antwort auf: Architektenhonorar von steffen am 07 August, 2006 um 13:35:12:

Grundsätzlich sind die Leistungen zu bezahlen, die beauftragt und auch geleistet wurden (z. B. Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung). Bei den Leistungen, die beauftragt aber nicht zur Ausführung gekommen sind (z. B. Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung) muss sich der Auftragnehmer sogenannte "ersparte Aufwendungen" und mögliche Alternativeinnahmen (andere Aufträge) anrechnen lassen und ermittelt daraus einen entgangenen Gewinn. Die einzelenen Leistungsphasen orientieren sich immer am Gesamtwert der Maßnahme, egal ob durchgeführt oder nicht, sind aber jeweils nur ein prozentualer Anteil des Gesamthonorares.

Welche Leistungen nun bisher tatsächlich in Rechnung gestellt wurden, welche davon nicht erbracht und welche weder in Rechnung gestellt noch erbracht wurden, können Sie sich z. B. von dem beauftragten Architekten erklären lassen. Sollte das nicht einleuchtend, plausibel oder zufriedenstellend sein, besteht die Möglichkeit der Prüfung durch einen Sachverständigen für Honorare von Architekten und Ingenieure (IHK, Ingenieurkammer, Architektenkammer).

: hallo,
: ich wollte vor 2 jahren bei meinen eltern aufstocken.
: der architekt war beauftragt, der rote punkt war schon da.
: doch dann gab es probleme mit der baufinanzierung die vorher nicht absehbar waren. ich versuchte dann mit den banken zu reden doch das half alles nichts. zwischenzeitlich erhielt ich auch ne mahnung vom architekt,welcher ich dann auch nachkam. er wollte das komplette honorar. da ich dachte dass ich das problem mit der bank geregelt bekomme habe ich ihm den kompletten betrag überwiesen. doch aufgrund der probleme mit der bank kam mein bauvorhaben nicht zu stande.
: ich hatte mit dem architekten keinen vertrag abgeschlossen. den statiker habe ich auch separat bezahlt.
: vielleicht kann mir jemand sagen ob der architekt das recht hat den vollen betrag zu verlangen obwohl das projekt gar nicht zustande kam.
: er wird ja prozentual zum objektwert bezahlt.
: vielen dank für eure antworten.





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