Re: Vereinsheim


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 August, 2006 um 19:16:07

Antwort auf: Vereinsheim von J.V. am 07 August, 2006 um 11:09:32:

Inwieweit die angebotenen Örtlichkeiten für die vorgesehene Nutzung geeignet sind, kann entweder bei der Bauaufsicht (Bauberatung oder ähnlich) oder durch einen Architekten geprüft werden. Dabei können auch die Anforderungen an Notausgänge, Stellplatznachweis, Lärm usw. geklärt werden. Diese Anforderungen hängen sehr stark vom Objekt und Einzelheiten der konkret beabsichtigten Nutzung ab.

Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist voraussichtlich in jedem Fall erforderlich.

: Hallo!

: Mein Modellbauverein sucht derzeit ein Vereinsheim. Wir möchten dort an
: unseren kleinen Flitzern schrauben, dabei ein paar Bierchen trinken und
: diese auch vor dem Clubheim probefahren. Es handelt sich um
: batteriebetriebene Fahrzeuge (Bausätze gibt's in
: Spielzeugfachgeschäften), viel Lärm entsteht also nicht. Nun sind wir
: auf der Suche nach dem richtigen Gebäude mit Freifläche für
: Probefahrten. Was müssen wir beachten? Ehrlich gesagt wissen wir nicht
: für welches Objekt wir uns entscheiden sollen. Mal ist es ein alter
: Bahnhof direkt an Bahngleisen(ohne Zaun, ist das ein Problem für ein
: Clubheim?), mal in einem Industriegebiet (darf man da ein Clubheim
: betreiben?), mal in einem Wohngebiet. Bis jetzt gefällt uns eine
: Lagerhalle am besten, kann man sowas rechtlich problemlos in ein
: Clubheim umwandeln? Es gibt doch bestimmt Vorschriften für Notausgänge,
: sanitäre Anlagen etc, oder?

: Bei einem sehr günstigen Objekt wäre ein Lager für Pyrotechnik direkt
: neben uns, ist das rechtlich zulässig?

: Vielen Dank für die Hilfe!

: Mit freundlichen Grüßen

: Jens Vollcke




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