Re: Vereinfachtes Bauverfahren


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Abgeschickt von Heinz am 10 August, 2006 um 12:21:20:

Antwort auf: Vereinfachtes Bauverfahren von Kerstin H. am 07 August, 2006 um 11:08:06:

Die Frist beginnt immer erst mit Einreichung der vollständigen Unterlagen


: Hallo,

: meine Frage ist, ab wann die Monatsfrist zwecks Entscheidung über den Bauantrag (vereinfachtes Bauverfahren) beginnt. Ich habe die Unterlagen abgegeben jedoch waren diese nicht vollständig. Es hatten noch die Angaben zwecks der Erdwäreheizung gefällt. Ab wann gilt nun die Frist, ab da wo die Unterlagen von der Erdwärmeheizung beim Bauamt eingegangen sind?





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