Re: Einmessung 12Jahre nach Anbau nötig?


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Abgeschickt von ZL am 10 August, 2006 um 12:23:18:

Antwort auf: Einmessung 12Jahre nach Anbau nötig? von Uwe Tomischat am 05 August, 2006 um 22:03:47:

Da gibt es leider für Sie keine Verjährung. Sie müssen eine Einmessung vornehmen lassen.


: Hallo,
: vor 12 Jahren errichteten wir einen Anbau (40qm+Garage 30qm in NRW). Endabnahme des Baus durch die Kreisbehörde war vor 11 Jahren. Vor 8 Jahren sind die Akten mikroverfilmt worden.
: Das Katasteramt hat sich vor 9 Jahren bei uns gemeldet den Anbau zu vermessen. Nach Nennung eines örtlichen Vermessungsbüro war bis jetzt Ruhe. Jetzt hat sich das örtliche Büro gemeldet und will jetzt vermessen. WERDEN HIER SCHLAFENDE HUNDE GEWECKT?
: Ist hier schon eine Verjährung eingetreten oder muss hier wirklich vermessen werden.
: Vielen Dank für eine Antwort.




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