Grundstücksverkehrsgesetz


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Abgeschickt von Werner Mayer am 22 Februar, 2004 um 09:40:42:

Antwort auf: Darf Teil von meiner Hofstelle nicht veräußern von Friedrich, Gerhardt am 21 Februar, 2004 um 22:32:10:

Ich hatte ein ähnliches Problem und mir deshalb den neuen Kommentar von Joachim Netz, Grundstücksverkehrsgesetz 2002 mit ca. 1053 Seiten gekauft. Zu landwirtschaftlichen Grundstücken gehören gem. § 1 GrdstVG auch die Hofstelle. In dem Buch sind auf S. 170 ff. zahlreiche Urteile genannt, die die Position des Landwirtschaftsamtes bekräftigen.

Ihr Argument "Dies sei keine unwirtschaftliche Zerschlagung denn dieses Grundstück brauche ich zur Führung und Erweiterung meines Hofes nicht." ist nur dann brauchbar wenn die Hofstelle objektiv(!) gesehen für keinen zukünftigen Übernehmer wegen des abgeteilten Grundstücks weniger attraktiv ist. Das ist aber nicht überzeugend, da heutzutage Wohnhäuser in der Nähe von Hofstellen wegen der Lärm- und Umweltbelastungen die Ausbaubarkeit des Hofes reduzieren.

Grundsätzlich sind die Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten und Oberlandesgerichten recht günstig und auch ohne Anwalt durchführbar, was nochmal Kosten spart. So können Sie versuchen, die negative Antwort der Behörde überprüfen zu lassen.

Im Jahre 2001 versuchte das Bundesland Hessen das GrdstVG ganz aufzuheben, weil nicht mehr zeitgemäß, aber diese Initiative ist im Bundesrat gescheitert.

Irgendwann wird jemand aber mal ein mehrjähriges Verfahren bis zum BVerfG betreiben, das sich dann mit der Frage beschäftigen muss, ob die Veränderung der Agrarstruktur keine Wirkung auf das GrdstVG hat.



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