Geh- und Fahrrecht auch Überfahrtsrecht?


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Abgeschickt von christian Röll am 13 August, 2006 um 15:26:41

Wir haben von unserem Grungstück den von der Strasse aus hinteren Teil als Bauplatz verkauft. Dazu gehört auch eine 3m breite Einfahrt, für die wir uns grundbuchlich ein Geh- und Fahrrecht eintagen liessen, damit wir auch über die Einfahrt auf unser Grundstück fahren können. Wir planen dort einen Stellplatz für unser Auto (genehmigungsfähig.)
Der Besitzer der Einfahrt pflastert diese und setzt als Begrenzung zu unserem Gründstück einen Randstein, der die Pflasteroberfläche um ca 15 cm überragt.
Somit könnten wir nicht mehr von der Einfahrt auf unser Grundstück fahren.
Frage: bedeutet Geh und Fahrrecht , dass wir das zu überfahrende Grundstück auch verlassen können müssen, oder darf ich auf der Einfahrt nur hin und her fahren?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.



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