Feuchteschaden


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Abgeschickt von Clematis am 13 August, 2006 um 19:55:11:

Hallo,
wir haben vor 2 Jahren ein Haus erworben, bei dem sich ca. 8 Monate später (beginnend mit einem feuchten Fleck), mittlerweile ein erheblicher Feuchteschaden des Gesamten, im Erdreich befindlichen Mauerwerks, herausgestellt hat. Der Verkäufer hatte dieses Problem bereits schon früher und deshalb wurden bereits Maßnahmen ergriffen (Einspritzungen ins Mauerwerk, ect.). Der Schaden führt daher, dass die Außenisolierung des Kellers nicht fachgerecht duchgeführt wurde (schadhafte Isolierschicht) und deshalb alles aufgegraben und neu isoliert werden muss (lt. unserem Gutachter).
Der Verkäuter hat uns beim Verkauf mit keinem Wort gesagt, dass er solche Feuchtigkeitsprobleme bereits hatte. Er weist jede Verantwortung von sich, mit der Begründung: Zum Zeitpunkt des Verkaufs waren keine Feuchteschäden vorhanden!
Meine Frage: Welche Vorschäden muss ein Hausverkäufer beim Verkauf angeben? Kann er einfach ins Blaue hinein davon ausgehen, dass nichts mehr kommt?




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