Re: Genehmigungsfrei


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Abgeschickt von Klemens am 17 August, 2006 um 20:53:34

Antwort auf: Re: Genehmigungsfrei von Peter Fahn am 17 August, 2006 um 20:36:11:

Danke für die Hinweise Herr Fahn, ich werde mich direkt an das örtliche (Niedersachsen - Kreis Nienburg) Katasteramt wenden.
Gruß Klemens

: Lieber Klemens,
: mit diesen dürftigen Angaben werden Sie keine Antwort erhalten.
: Bitte geben sie an:

: - welches Bundesland (ich kenn mich zum Beispiel nur in Bayern aus)
: - welches Grundstück (Baugebiet, Bebauungsplan vorhanden Ja-nein, Innenbereich?
: - wenn Bebauungsplan, bitte bei Gemeinde Festsetzungen erfragen
: - Wo soll Gebäude stehen, mitten im Grundstück, an der Nachbargrenze, wie weit von Grenze entfernt.
: - wie groß Länge-Breite-Höhe soll das Gebäude werden.
: - Ob vermessen wird oder nicht, richtet sich nach dem jeweiligen Landes-Katastergesetz

: Nur wenn Sachlage gut geschildert ist, ist die Chance gut, eine zutreffende Antwort zu erhalten.
: Gruss P. Fahn

: : Ab welcher Grundfläche, bzw. welche Abmaße ist ein Geräteschuppen oder andere kleine Bauten genehmigungsfrei (vermessungsfrei)?




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