Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 August, 2006 um 08:52:18
Antwort auf: Balkonbrüstung von Erika am 19 August, 2006 um 07:09:01:
Nach heutigen Regeln wären 90 cm Mindestmaß. Sollte es sich um eine alte Treppe handeln könnten die 85 cm auch den damaligen Richtlinien entsprechen und daher auch richtig sein.
: Wir haben auf Schleswig Holstein eine Ferienwohnung.
: In der 2. Etage sind die Brüstungen bei der Außentreppe (Eingang zu den Wohnungen) nur 85 cm hoch. Entspricht das den Richtlinien?
: Danke für die Auskunft
: Erika